Teilnahmebedingungen

  1. Zustandekommen eines Kurses

Die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs beträgt 8 Personen. Sollte bis zum Beginn des Kurses in der von dem Teilnehmer gebuchten Stufe diese Zahl nicht erreicht werden, kann die Schulleitung den geplanten Termin verschieben oder den Kurs ausfallen lassen. Bei Ausfall erfolgt eine Rückerstattung der von dem Teilnehmer bezahlten Kursgebühr.

  1. Zahlungsbedingungen

Zusammen mit der Anmeldung muss von dem Teilnehmer ein Betrag in Höhe von € 240,- angezahlt werden. Der Teilnehmer erhält auf Wunsch sodann eine Reservierungsbestätigung für den gebuchten Kurs sowie, soweit erforderlich, eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Botschaft bzw. dem Deutschen Konsulat in dem Heimatstaat des Teilnehmers. Diese Bescheinigung wird für den dort zu stellenden Visumsantrag des Teilnehmers benötigt. Die Reservierungsbestätigung enthält zugleich einen Termin, bis zu dem das Sprachinstitut 2000 dem Teilnehmer einen Platz in dem von ihm gebuchten Sprachkurs freihält. Verzögert sich die Visumserteilung über diesen Termin hinaus, kann von Seiten des Sprachinstituts 2000 eine Teilnahme in dem gebuchten Sprachkurs nicht garantiert werden. Der Teilnehmer kann in diesem Falle jedoch an einem später stattfindenden Sprachkurs der gebuchten Stufe teilnehmen.

Teilt der Teilnehmer dem Sprachinstitut 2000 nicht bis spätestens zu dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Termin mit, dass er aufgrund noch nicht erfolgter Bescheidung seines Visumsantrags an dem gebuchten Sprachkurs voraussichtlich nicht teilnehmen kann und er deshalb an einem späteren Sprachkurs derselben Stufe teilnehmen möchte, wird die restliche Kursgebühr einen Tag nach dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Termin zur Zahlung fällig. Bei Buchung eines späteren Sprachkurses wegen noch nicht erfolgter Bescheidung seines Visumsantrags erteilt das Sprachinstitut 2000 eine erneute Reservierungsbestätigung für den späteren Sprachkurs. In diesem Fall wird die restliche Kursgebühr einen Tag nach Ablauf des in der erneuten Reservierungsbestätigung genannten Termins zur Zahlung fällig. Geht die Zahlung der genannten Kursgebühr nicht rechtzeitig ein, verliert der Teilnehmer seinen Anspruch auf Teilnahme an dem Sprachkurs. Ungeachtet dessen behält das Sprachinstitut 2000 auch in diesem Falle den Anspruch auf Zahlung der Kursgebühr.

  1. Kündigung

Mit der Anmeldung des Teilnehmers für einen Sprachkurs und der Zahlung der unter Ziffer 2 Absatz 1 dieser Teilnahmebedingungen genannten Anmeldegebühr kommt ein rechtsgültiger Unterrichtsvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Sprachinstitut 2000 zustande. Die ordentliche Kündigung dieses Unterrichtsvertrags ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Unterrichtsvertrags bleibt hiervon unberührt. Dem Teilnehmer steht insbesondere dann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Unterrichtsvertrags zu, wenn der von ihm gestellte Visumsantrag von der Deutschen Botschaft bzw. dem Deutschen Konsulat seines Heimatstaates abgelehnt wird und er dieses dem Sprachinstitut 2000 unter Vorlage des entsprechenden Ablehnungsbescheides binnen einer Frist von 4 Wochen nach Zustellung des Ablehnungsbescheides mitteilt. Kündigt der Teilnehmer nach der vorgenannten Regelung unter Vorlage des Ablehnungsbescheids den Unterrichtsvertrag außerordentlich, so erhält er von dem Sprachinstitut 2000 die von ihm nach Ziffer 2 Absatz 1 dieser Teilnahmebedingungen gezahlte Anmeldegebühr mit Ausnahme einer Bearbeitungsgebühr von € 40,- zurück. Der Teilnehmer ist berechtigt, dem Sprachinstitut 2000 nachzuweisen, dass die dem Sprachinstitut 2000 durch die Bearbeitung seiner Anmeldung entstandenen Kosten geringer als die vorgenannte pauschale Bearbeitungsgebühr sind. Kündigt der Teilnehmer den von ihm gebuchten Sprachkurs aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie z.B. Krankheit, aufenthaltsrechtliche Hindernisse, dienstliche oder persönliche Verpflichtungen, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr oder Teilnahme an einem Sprachkurs zu einem anderen Zeitpunkt. Sofern er die Kursgebühr noch nicht vollständig entrichtet hat, bleibt er auch in diesem Falle zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn das Sprachinstitut 2000 den Unterrichtsvertrag gegenüber dem Teilnehmer aus wichtigen, von dem Teilnehmer zu vertretenden Grund kündigt. Auch in diesem Fall hat der Teilnehmer somit keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr bzw. bleibt er zur Entrichtung der vollen Kursgebühr verpflichtet. Er ist jedoch in diesem Falle berechtigt, dem Sprachinstitut 2000 nachzuweisen, dass diesem infolge des vertragswidrigen Verhaltens des Teilnehmers, welches zur Kündigung des Vertragsverhältnisses durch das Sprachinstitut 2000 geführt hat, kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kündigt das Sprachinstitut 2000 den Unterrichtsvertrag, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers dazu veranlasst zu sein, oder veranlasst das Sprachinstitut 2000 durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Teilnehmers, so findet die Regelung des §628 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 BGB Anwendung. Ziffer 6 dieser Teilnahmebedingungen bleibt unberührt.

  1. Kurseinteilung

Die Einstufung des Teilnehmers erfolgt nach Feststellung der Kenntnisse durch schriftlichen Test oder probeweise Teilnahme am Unterricht.

  1. Versicherungsschutz

Die Kursgebühr schließt keinen Versicherungsschutz ein. Für Schäden aller Art, die ein Kursteilnehmer verursacht, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten. Der Kursteilnehmer ist für den Abschluß einer Unfall-, Haftpflicht– und ggf. Hausratsversicherung selbst verantwortlich.

  1. Haftung

Das Sprachinstitut 2000 haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen, insbesondere für Unterrichtsausfall, aus Gründen höherer Gewalt oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Gründen. Im Übrigen haftet das Sprachinstitut 2000 unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung des Sprachinstituts 2000 auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Sprachinstituts 2000 beschränkt. Eine weitergehende Haftung des Sprachinstituts 2000 ist ausgeschlossen.

  1. Anzuwendendes Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Unterrichtsvertrag richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Darmstadt.

 

 

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